Anwalt Arbeitsrecht Charlottenburg
Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin-Charlottenburg
Kündigung erhalten? Aufhebungsvertrag vorgelegt bekommen? Jetzt einfach Abfindung sichern.
Eine Kündigung kommt oft überraschend – und stellt das gesamte Leben auf den Kopf.
Plötzlich stehen Fragen im Raum:
- Ist meine Kündigung überhaupt wirksam?
- Muss ich jetzt sofort reagieren?
- Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
- Soll ich den Aufhebungsvertrag unterschreiben?
- Wie lange habe ich Zeit für eine Kündigungsschutzklage?
Als auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei in Berlin-Charlottenburg vertreten wir Arbeitnehmer und Führungskräfte in allen Fragen rund um Kündigung, Kündigungsschutzklage, Aufhebungsvertrag und Abfindung.
Wir prüfen Ihre Situation sorgfältig, entwickeln eine klare Strategie und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch – außergerichtlich und vor dem Arbeitsgericht Berlin.
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Persönliche Beratung in Berlin-Charlottenburg
Spezialisierte Rechtsberatung im Arbeitsrecht
Arbeitsrecht in Berlin: Wenn es ernst wird, zählt Strategie
Im Arbeitsrecht entscheiden oft wenige Tage über Ihre Rechte.
Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eingereicht werden.
Ein Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen.
Eine Abfindung wird in der Praxis häufig nur dann gezahlt, wenn professionell verhandelt wird.
Viele Arbeitnehmer reagieren aus Unsicherheit zu spät – oder treffen vorschnelle Entscheidungen.
Unsere Aufgabe ist es, Ihre rechtliche und wirtschaftliche Position realistisch einzuschätzen und für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.
Unsere Schwerpunkte im Arbeitsrecht
1. Kündigung prüfen lassen – Ihre Rechte kennen
Ob fristlose Kündigung, betriebsbedingte Kündigung, personenbedingte Kündigung oder verhaltensbedingte Kündigung – nicht jede Kündigung ist rechtlich wirksam.
Wir prüfen unter anderem:
- Wurde die Kündigung formell korrekt ausgesprochen?
- Greift das Kündigungsschutzgesetz?
- Wurde der Betriebsrat ordnungsgemäß beteiligt?
- Liegt eine fehlerhafte Sozialauswahl vor?
- Besteht besonderer Kündigungsschutz (z. B. Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Elternzeit)?
Gerade in Berlin mit seiner vielfältigen Unternehmenslandschaft – vom Start-up bis zum Großkonzern – sind Kündigungen häufig angreifbar.
Eine frühzeitige Prüfung kann entscheidend sein.
2. Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Berlin
Wenn eine Kündigung rechtlich angreifbar ist, reicht oft nur eine Kündigungsschutzklage aus, um Ihre Rechte zu sichern.
Wichtig:
Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden.
Das Ziel einer Kündigungsschutzklage ist nicht immer zwingend die Weiterbeschäftigung. In vielen Fällen dient sie als strategisches Mittel, um:
- eine angemessene Abfindung zu verhandeln
- ein sehr gutes Arbeitszeugnis zu sichern
- eine Freistellung zu regeln
- offene Bonus- oder Urlaubsansprüche durchzusetzen
Wir vertreten Mandanten regelmäßig vor dem Arbeitsgericht Berlin und kennen die Abläufe sowie die typische Verhandlungsdynamik.
3. Abfindung verhandeln – wirtschaftlich sinnvoll handeln
Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht nur in Ausnahmefällen.
Dennoch enden viele Kündigungsschutzverfahren mit einer Abfindungszahlung.
Die Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Dauer der Betriebszugehörigkeit
- Alter des Arbeitnehmers
- Erfolgsaussichten der Klage
- wirtschaftliche Situation des Unternehmens
- Verhandlungsstrategie
Wir analysieren Ihre individuelle Situation und entwickeln eine realistische Einschätzung Ihrer Verhandlungsposition.
Ziel ist nicht eine schnelle Lösung – sondern eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung.
4. Aufhebungsvertrag prüfen – Risiken vermeiden
Arbeitgeber legen häufig einen Aufhebungsvertrag vor – oft verbunden mit dem Hinweis, schnell zu unterschreiben.
Ein Aufhebungsvertrag kann jedoch erhebliche Nachteile haben:
- Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
- Verlust des Kündigungsschutzes
- ungünstige Zeugnisregelung
- Verzicht auf Ansprüche
Wir prüfen:
- Ist die angebotene Abfindung angemessen?
- Sind alle Ansprüche berücksichtigt?
- Besteht das Risiko einer Sperrzeit?
- Lässt sich der Vertrag nachverhandeln?
Unterschreiben Sie keinen Aufhebungsvertrag, ohne ihn prüfen zu lassen.
Weitere Leistungen im Arbeitsrecht
Neben Kündigung und Aufhebungsvertrag beraten wir Sie unter anderem bei:
- Abmahnung und Gegendarstellung
- Arbeitsvertrag prüfen lassen
- Befristung und Entfristungsklage
- Arbeitszeugnis korrigieren lassen
- Mobbing am Arbeitsplatz
- Diskriminierung nach dem AGG
- Bonus- und Provisionsansprüchen
- Überstundenvergütung
- Kündigung während Krankheit
- Kündigung in der Probezeit
Unser Fokus liegt stets auf einer klaren, lösungsorientierten Strategie.
Typische Fragen unserer Mandanten
Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Ein automatischer Anspruch besteht meist nicht.
In der Praxis entstehen Abfindungen häufig im Rahmen einer Kündigungsschutzklage durch Vergleichsverhandlungen.
Wie hoch kann eine Abfindung sein?
Oft wird als grobe Orientierung ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr genannt.
Ob dieser Wert realistisch ist, hängt stark vom Einzelfall ab.
Was kostet ein Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin?
Die Kosten richten sich nach dem Streitwert und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuellen Honorarvereinbarung.
Wir informieren Sie transparent vor Mandatsübernahme.
Muss ich sofort handeln?
Ja.
Bei einer Kündigung läuft die 3-Wochen-Frist.
Bei einem Aufhebungsvertrag sollten Sie nicht unter Zeitdruck unterschreiben.
So arbeiten wir – transparent und strukturiert
1. Ersteinschätzung
Sie schildern uns Ihren Fall telefonisch oder persönlich in unserer Kanzlei in Berlin-Charlottenburg.
2. Rechtliche Analyse
Wir prüfen Ihre Unterlagen (Arbeitsvertrag, Kündigung, Abmahnung etc.).
3. Strategieentscheidung
Gemeinsam entscheiden wir, ob eine außergerichtliche Lösung oder eine Kündigungsschutzklage sinnvoll ist.
4. Konsequente Vertretung
Wir vertreten Ihre Interessen außergerichtlich und vor Gericht.
Warum unsere auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei?
- Klare Spezialisierung im Arbeitsrecht
- Erfahrung in Kündigungsschutzverfahren
- Strukturierte Verhandlungsstrategie
- Verständliche Beratung ohne juristische Fachbegriffe
- Persönliche Betreuung
Arbeitsrecht ist kein Standardverfahren.
Es geht um Ihre Existenzgrundlage, Ihre berufliche Zukunft und oft um erhebliche finanzielle Beträge.
Arbeitsrecht in Berlin-Charlottenburg – regional verankert
Unsere Kanzlei befindet sich in Berlin-Charlottenburg.
Wir vertreten Mandanten aus:
- Charlottenburg-Wilmersdorf
- Mitte
- Spandau
- Steglitz
- Prenzlauer Berg
- Friedrichshain
- und ganz Berlin
Die Nähe zum Arbeitsgericht Berlin ermöglicht eine effiziente Prozessführung.
Für Arbeitnehmer und Führungskräfte
Wir beraten:
- Angestellte
- leitende Angestellte
- Führungskräfte
- Geschäftsführer (arbeitsrechtliche Aspekte)
- Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst
Gerade bei Führungskräften spielen Vertragsdetails, Bonusregelungen und Wettbewerbsverbote eine zentrale Rolle.
Wann sollten Sie Kontakt aufnehmen?
- Sie haben eine Kündigung erhalten.
- Sie sollen einen Aufhebungsvertrag unterschreiben.
- Ihnen wurde eine Abfindung angeboten.
- Sie wurden abgemahnt.
- Sie erhalten kein oder ein schlechtes Arbeitszeugnis.
- Ihr Lohn wurde nicht vollständig gezahlt.
Je früher Sie handeln, desto besser sind Ihre Chancen.
Jetzt Termin vereinbaren – Fristen sichern
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie keine Zeit verlieren.
Rufen Sie uns an oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Beratung in Berlin-Charlottenburg
Auf Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsberatung
Eine frühzeitige Beratung schafft Klarheit, Sicherheit und eine klare Strategie.
Häufige Fragen zum Arbeitsrecht – Anwalt in Charlottenburg (FAQ)
1. Wann sollte ich einen Anwalt für Arbeitsrecht in Charlottenburg kontaktieren?
Sie sollten sofort einen Anwalt kontaktieren, wenn:
- Sie eine Kündigung erhalten haben
- Ihnen eine fristlose Kündigung droht
- Sie eine Abmahnung bekommen haben
- Ihnen ein Aufhebungsvertrag vorgelegt wird
- Sie Mobbing, Diskriminierung oder ausbleibenden Lohn erleben
- Ihr Arbeitgeber eine Versetzung oder Vertragsänderung plant
Wichtig: Bei einer Kündigung läuft eine 3-Wochen-Frist zur Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG). Diese Frist beginnt mit Zugang der Kündigung. Wird sie versäumt, gilt die Kündigung meist als wirksam.
2. Was kostet ein Anwalt für Arbeitsrecht in Charlottenburg?
Die Kosten hängen ab von:
- dem Streitwert
- dem Umfang der Tätigkeit
- ob eine Rechtsschutzversicherung besteht
In vielen Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten vollständig.
Alternativ ist eine Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach Honorarvereinbarung möglich.
Eine transparente Erstberatung klärt alle Kostenfragen vorab.
3. Was kann ich gegen eine Kündigung tun?
Nach Erhalt einer Kündigung haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Kündigung prüfen lassen
- Kündigungsschutzklage einreichen (innerhalb von 3 Wochen)
- Auf eine Abfindung verhandeln
- Formfehler oder fehlende Sozialauswahl prüfen
Zuständig für Charlottenburg ist das
Arbeitsgericht Berlin.
4. Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Ein automatischer Anspruch auf Abfindung besteht in Deutschland grundsätzlich nicht.
Eine Abfindung entsteht häufig:
- im Rahmen einer Kündigungsschutzklage
- bei einem gerichtlichen Vergleich
- wenn der Arbeitgeber eine einvernehmliche Lösung anstrebt
- bei § 1a KSchG-Angeboten
In der Praxis gilt oft die Faustformel:
0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr (Verhandlungssache).
5. Was ist bei einem Aufhebungsvertrag zu beachten?
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich.
Risiken:
- Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (§ 159 SGB III)
- Verlust des Kündigungsschutzes
- Verzicht auf Abfindung ohne Prüfung
- Keine Widerrufsmöglichkeit nach Unterschrift
Unterschreiben Sie niemals sofort – lassen Sie den Vertrag vorher prüfen.
6. Was tun bei einer fristlosen Kündigung?
Eine fristlose Kündigung ist nur wirksam bei einem schwerwiegenden Pflichtverstoß (z. B. Diebstahl, Arbeitszeitbetrug, massive Beleidigung).
Sie müssen:
- unverzüglich anwaltliche Beratung suchen
- innerhalb von 3 Wochen Klage einreichen
- prüfen lassen, ob eine Abmahnung erforderlich gewesen wäre
Viele fristlose Kündigungen sind angreifbar.
7. Was bedeutet Kündigungsschutz?
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift, wenn:
- das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht
- der Betrieb mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt
Dann ist eine Kündigung nur wirksam bei:
- personenbedingten Gründen
- verhaltensbedingten Gründen
- betriebsbedingten Gründen
Fehlt eine ordnungsgemäße Begründung, ist die Kündigung unwirksam.
8. Wie lange habe ich Zeit für eine Kündigungsschutzklage?
Die Frist beträgt 3 Wochen ab Zugang der Kündigung (§ 4 KSchG).
Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung als wirksam – selbst wenn sie eigentlich rechtswidrig war.
9. Was ist eine Abmahnung und kann ich mich dagegen wehren?
Eine Abmahnung ist eine formelle Rüge des Arbeitgebers wegen eines angeblichen Fehlverhaltens.
Sie können:
- eine Gegendarstellung zur Personalakte einreichen
- auf Entfernung der Abmahnung klagen
- prüfen lassen, ob sie formell oder inhaltlich unwirksam ist
Unberechtigte Abmahnungen sollten nicht ignoriert werden.
10. Was tun bei Mobbing am Arbeitsplatz?
Mobbing liegt vor bei systematischen Anfeindungen oder Schikanen.
Sie sollten:
- Vorfälle dokumentieren (Datum, Uhrzeit, Zeugen)
- Gespräche schriftlich festhalten
- ärztliche Atteste sichern
- arbeitsrechtliche Schritte prüfen
In schweren Fällen kommen Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche in Betracht.
11. Kann ich während der Probezeit gekündigt werden?
Ja. Während der Probezeit (maximal 6 Monate):
- gilt meist eine verkürzte Kündigungsfrist (2 Wochen)
- besteht kein allgemeiner Kündigungsschutz
Aber: Diskriminierung oder Sittenwidrigkeit bleiben unzulässig.
12. Was ist eine betriebsbedingte Kündigung?
Eine betriebsbedingte Kündigung setzt voraus:
- Wegfall des Arbeitsplatzes
- Keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit
- Ordnungsgemäße Sozialauswahl
Fehler bei der Sozialauswahl sind häufige Angriffspunkte.
13. Habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
Ja. Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf:
- ein einfaches Zeugnis (Art und Dauer)
- ein qualifiziertes Zeugnis (inkl. Leistung und Verhalten)
Das Zeugnis muss wohlwollend und wahrheitsgemäß sein.
Versteckte Negativcodes sind unzulässig.
14. Wann liegt eine Diskriminierung vor?
Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) liegt Diskriminierung vor wegen:
- Alter
- Geschlecht
- Religion
- Herkunft
- Behinderung
- sexueller Identität
Ansprüche müssen innerhalb von 2 Monaten geltend gemacht werden.
15. Was ist bei einer Eigenkündigung zu beachten?
Beachten Sie:
- Kündigungsfrist laut Vertrag
- Resturlaub und Überstunden
- Zeugnisanspruch
- mögliche Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
Eine strategische Beratung kann finanzielle Nachteile verhindern.
16. Welches Gericht ist für Charlottenburg zuständig?
Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten ist zuständig:
Arbeitsgericht Berlin
Es befindet sich in Berlin und entscheidet über Kündigungsschutzklagen, Lohnklagen, Zeugnisstreitigkeiten u. v. m.
17. Wie läuft ein Kündigungsschutzverfahren ab?
- Einreichung der Klage
- Gütetermin (Vergleichsverhandlung)
- Kammertermin (Beweisaufnahme)
- Urteil oder Vergleich
Viele Verfahren enden bereits im Gütetermin mit einer Abfindungsvereinbarung.
18. Kann ich als Arbeitgeber eine Kündigung absichern?
Arbeitgeber sollten:
- Kündigungsgrund sorgfältig dokumentieren
- Abmahnungen korrekt formulieren
- Sozialauswahl prüfen
- Fristen einhalten
- rechtzeitig juristische Beratung einholen
Fehler führen häufig zu kostspieligen Prozessen.
19. Gibt es Besonderheiten im öffentlichen Dienst?
Ja. Im öffentlichen Dienst gelten:
- besondere Tarifverträge (TVöD, TV-L)
- erweiterter Kündigungsschutz
- Beteiligungsrechte von Personalräten
20. Warum einen spezialisierten Anwalt für Arbeitsrecht in Charlottenburg wählen?
Ein spezialisierter Anwalt:
- kennt die Praxis des Arbeitsgerichts Berlin
- kann realistische Abfindungschancen einschätzen
- entwickelt Verhandlungsstrategien
- schützt vor formalen Fehlern
- erhöht die Erfolgsaussichten erheblich
Gerade im Arbeitsrecht entscheiden oft Fristen, Taktik und Erfahrung über den Ausgang.
Das Arbeitsrecht ist komplex, fristgebunden und oft emotional belastend.
Ob Kündigung, Abmahnung, Aufhebungsvertrag oder Abfindung – schnelles und strategisches Handeln ist entscheidend.
Eine frühzeitige Beratung kann finanzielle Nachteile vermeiden und Verhandlungsspielräume eröffnen.

